CaféRheinische

background

„Willkommen in unserem CaféRheinische!“

Mit unserem CaféRheinische möchten wir unsere Lernenden und Mitarbeitenden sowohl mit Innen- als auch mit Außensitzplätzen zum angenehmen Verweilen in den Pausenzeiten einladen!

Um den steuerrechtlichen Anforderungen als gemeinnützig anerkannte Betreiberin des CaféRheinische gerecht werden zu können, ist die Rheinische Stiftung verpflichtet, Speisen und Getränke ausschließlich an Lernende, Mitarbeitende und unmittelbare Gäste des Bildungsverbundes abzugeben. Um das Erfüllen aller rechtlichen Bestimmungen (Altersstruktur und Zugehörigkeit) wirksam nachweisen zu können, ist es erforderlich, dass beim Bezahlvorgang an den Kassen der Studierenden- / Schülerausweis oder alternativ ein gültiger Lichtbildausweis vorgelegt wird.